Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ HAFTUNG
- CELLCO haftet nicht für nicht termingerechte Warenherausgabe, wenn:
- sich die Verspätung aus nicht termingerechter Warenlieferung an CELLCO durch den Frachtführer oder Spediteur ergibt,
- sich die Verspätung aus Aussetzung der Warenherausgabe durch CELLCO im Falle wenn sich der Handelspartner mit termingerechter Begleichung der Forderungen für irgendeine überfällige Rechnung, welche durch CELLCO ausgestellt wurde, verspätet.
- CELLCO haftet ausschließlich für unmittelbare Handlungen, d.h. für die vorsätzliche Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch CELLCO. In solchen Fällen kann der Handelspartner die Wiederherstellung des erlittenen Schadens im Zusammenhang mit solch einer Handlung bis zur Höhe des erlittenen Schadens verlangen (damnum emergens), jedoch darf diese den Netto-Preis für die bestellten Waren nicht übersteigen.
- CELLCO haftet nicht für Schäden in Verbindung mit der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags in Form des Verlustes durch den Handelspartner der Nutzen, welche jener bekäme, wenn die Schäden nicht verursacht worden wären (lucrum cessans). Insbesondere haftet CELLCO nicht für Geschäftsverluste, Verluste in Bezug auf erwartete Gewinne, Verluste infolge Unterbrechungen bei der Tätigkeitsausübung oder erhöhte Kosten bei der Tätigkeitsausübung oder infolge anderer mittelbarer Schäden.
- CELLCO haftet nicht für nicht bestimmungsgemäß verwendete Waren und entgegen ihrer technischen Eigenschaften, in dem Schäden infolge Ausführungs- und Projektfehler von Dritten und infolge der Nichtbeachtung von Anweisungen und Vorgaben des Herstellers entstanden sind sowie der Nichterfüllung durch den Handelspartner rechtlich festgelegter Bedingungen für die Betriebszulassung oder der Zulassung des Bauproduktes in den Verkehr und allgemeinüblicher Verwendung bzw. Zulassung zum Verkehr und vereinzelter Verwendung.
- Bei Nutzung durch CELLCO der Dienstleistungen des Spediteurs oder Frachtführers geht das Risiko des zufälligen Verlustes oder Zerstörung der Ware auf den Handelspartner zum Zeitpunkt der Warenherausgabe an den Spediteur oder Frachtführer über und CELLCO haftet nicht für Defizite und Mängel an der Ware selbst sowie an seiner Verpackung, die nach der Herausgabe der Ware entstanden sind.
- Wenn im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung mit einem Handelspartner CELLCO aus von ihr unabhängigen Ursachen zur Haftung gegenüber Dritten, insbesondere infolge der Verletzung von Rechten auf immaterielle Güter gezogen wird, so wird CELLCO ein Anspruch auf die Rückerstattung der dafür erlittenen Kosten vom Handelspartner zustehen.
§ GERICHTSSTAND
- Sämtliche sich im Zusammenhang mit der Erfüllung des vorliegenden Verkaufsvertrags ergebende Streitigkeiten werden durch das ordentliche für den Sitz von CELLCO zuständige Gericht entschieden und unterliegen dem polnischen Recht.
- Bei durch vorliegende Bestimmungen der allgemeinen Verkaufsvertragsbestimmungen nicht geregelten Angelegenheiten finden entsprechend die Vorschriften des Zivilgesetzbuches und des Gesetzes über Zahlungstermine bei Geschäftstransaktionen Anwendung.
Geschäftsführung Cellco, Mai 2010
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